Aktuelles aus der Arbeit des BamR
Am 20. und 21. September trafen sich die Mitglieder des BamR e.V. bei unserer Mitgliedseinrichtung Hoy-Reha im schönen Hoyerswerda zur alljährlichen Klausurtagung.
Der Vorstand möchte sich bei Familie Kühne für die große Gastfreundschaft und perfekte Organisation der Veranstaltung bedanken.
Die Vorträge der Referenten sind nun im Mitgliederbereich eingestellt und können dort eingesehen werden.
Im kommenden Jahr wird am 10. Mai die Jahreshauptsversammlung im Rahmen der therapie Leipzig stattfinden. Die Klausurtagung des Jahres 2025 wird bei unserem Mitglied Ortho-mobile Reha in Hattingen stattfinden.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am heutigen Freitag die Grundlohnsummensteigerung für das letzte Jahr bekannt gegeben. Diese ist aus Sicht des Vorstands geringer ausgefallen, als erwartet und beträgt für das letzte Jahr 4,41%.
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/VmbS7cjE0VhFa3k9z3X/content/VmbS7cjE0VhFa3k9z3X/BAnz%20AT%2013.09.2024%20B2.pdf?inline
Das Vergütungssystem der Deutschen Rentenversicherung wird aufgrund der Beschlüsse in den verbindlichen Entscheidungen aktuell überarbeitet. Ein Bestandteil des neuen Vergütungssystems wird die einrichtungsspezifische Komponente sein. Aktuell läuft eine Erhebung von Seiten der Rentenversicherung, um die Relevanz der einrichtungsspezifischen Komponente besser einschätzen zu können.
Der vom Vorstand angebotene Austausch zur einrichtungsspezifischen Komponente wurde heute von über 40 Einrichtungen wahrgenommen. Im Ergebnis sollte die Datenqualität der teilnehmenden Einrichtungen in der Abfrage deutlich gesteigert werden können.
Die diesjährige Klausurtagung des BamR wird in der HOY-REHA im schönen Hoyerswerda stattfinden. Der Vorstand möchte sich bereits bei unserem Gastgeber Christian Kühne für die Bereitschaft zur Ausrichtung der Klausurtagung bedanken. Es ist immer interessant, einen Einblick in andere Rehazentren zu erhalten.
Am 20. und 21. September erwartet die Mitglieder wieder ein buntes Programm aus Vorträgen zu aktuellen Themen der Rehabilitationsbranche und der Möglichkeit zum Austausch mit den Mitgliedern.
Als Ergebnis der Arbeit der AG Digitalisierung des BamR hat der Verband die Firma neoQM als neuen strategischen Partner gewinnen können. Damit erweitern wir die direkten Vorteile einer Mitgliedschaft um einen interessanten Baustein. Die Firma neoQM bietet eine webbasierte Softwarelösung für das Qualitätsmanagement, welche Mitglieder des BamR zu Sonderkonditionen nutzen können.
Zusätzlich stellt der Verband allen Mitgliedern über die Platform von neoQM ein Online-Tool für die jährlichen Pflichtunterweisungen der Mitarbeitenden zur Verfügung.
Am 26.01.2024 hat die diesjährige Jahreshauptversammlung des BamR e.V. im Rahmen der therapro auf der Messe Stuttgart stattgefunden. Neben den Pflichtprogramm des Jahresabschlusses und dem inhaltlichen Programm konnten die Mitglieder die Messeausstellung besuchen und sich dort über Neuheiten informieren. Den Ausklang fand der Tag mit einem geselligen Abend im Brauhaus.
Die Positionen des 2. stellvertretenden Vorsitzenden und des Mitglieds des Vorstands mussten neu gewählt werden. Die bisherigen Amtsinhaber haben quasi Plätze getauscht. Philipp Rathsmann wurde zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt und Gunda Krochmann-Saad wurde zum Mitglied des Vorstands gewählt. Anschließend gratulierte der Vorstand Herrn Joscha Brunßen, welcher mittlerweile seit 10 Jahren als Vorsitzender fungiert.
2023:
Das statistische Bundesamt hat den Orientierungswert veröffentlicht. Dieser beläuft sich für das letzte Jahr auf 6,95%.
Wenn dieser Betrag nicht ausreicht, um Ihre Kostensteigerungen abzudecken, empfehlen wir unseren Mitgliedern in Verhandlungen mit den Konstenträgern einzusteigen.
Die Klausurtagung in Berghaupten war ein voller Erfolg. Der Vorstand dankt allen Teilnehmenden für die fruchtbaren Diskussionen und vielen Wortbeiträge. Es hat sich wieder gezeigt, wie wichtig es ist miteinander in den Austausch zu gehen und wie viel man voneinander lernen kann.
Ein besonderer Dank geht an unseren Gastgeber, die Familie Benz vom Rehazentrom Top-Life für die große Gastfreundschaft und den schönen geselligen Abend in der Strauße.
Als eines der Ergebnisse der Klausurtagung wird die neu gegründete AG Digitalisierung in Kürze ihre Arbeit aufnehmen.
Der Bundesanzeiger hat heute die Bekanntmachung des BMGs bezüglich der Grundlohnsummensteigerung veröffentlicht.
Die Grundlohnsummensteigerung liegt für den letzten Betrachtungszeitraum bei (nur) +4,22 %.
Dieser Wert ist aus Sicht des Vorstands zu niedrig und spiegelt die Kostensteigerungen, denen sich ambulante Rehaeinrichtungen ausgesetzt sehen, nicht in geeigneter Weise wider. Daher empfehlen wir für die kommenden Preisverhandlungen auf keinen Fall ein Angebot unterhalt der Grundlohnsummensteigerung anzunehmen.
Zum 30.09. wird das statistische Bundesamt den Orientierungswert veröffentlichen, der die Preisentwicklung des letzten Jahres hoffentlich realistischer abbildet.
Nach vielen Jahren in der Marburger Straße können wir die Räumlichkeiten dort leider nicht mehr weiter nutzen. Erfreulicher Weise haben wir quasi direkt um die Ecke ein neues Zuhause gefunden. Der Verband hat seinen Sitz ab dem 01.07.2023 am Kurfürstendamm 11 (Besuchereingang über Kantstraße). Daher ändert sich ab Juli nicht nur unsere postalische Anschrift. Auch die Telefonnummer der Geschäftsstelle ändert sich leider und lautet ab Juli 030 300149-3225.
Wir freuen uns, dieses Jahr wieder eine Klausurtagung in einer unserer Mitgliedseinrichtungen durchführen zu können. Vom 22.09.-23.09.2023 lädt uns Familie Benz zu sich in das Top Life Gesundheitszentrum nach Berghaupten ein. Im Rahmen der zweitägigen Klausurtagung wird es wie gewohnt inhaltliche Vorträge zu aktuellen Themen und Gelegenheit zum Austausch geben. Wir hoffen, Sie dort zahlreich begrüßen zu können.
BMAS legt Referentenentwurf für Ausgestaltung des Hilfsfonds vor
Der Gesetzgeber hat im letzten Jahr beschlossen, dass Rehabilitationszentren gemäß § 36a SGB IX für das Jahr 2022 einen Anspruch auf Ersatz von 95% der Mehrkosten für Energie im Vergleich zu 2021 haben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun einen Referentenentwurf für die Ausgestaltung vorgelegt, der in den nächsten Wochen beschlossen werden soll. Dieser Entwurf sieht erfreulicher Weise vor, dass Einrichtungen sich für alle Forderungen nur an den Hauptbeleger wenden müssen und nicht mehrere Stellen eingebunden bzw. Anträge gestellt werden müssen. Je Bundesland soll eine Krankenkasse zuständig sein bzw. bundesweit die DRV Bund oder die DGUV. Ähnlich wie beim SodEG soll es hierfür einen elektronischen Antrag geben. Die tatsächliche Höhe der Mehraufwendungen muss durch einen sachverständigen Dritten bestätigt werden. Die Kosten für die Bestätigung sollen auf Antrag ebenfalls ersetzt werden. Durch die Laufzeit bis Ende 2024 ist sichergestellt, dass auch Einrichtungen den Antrag stellen können, die nur Mieter der von ihnen genutzten Flächen sind.
Am 05.05.2023 ab 13:00 Uhr findet die Jahreshauptversammlung des BamR e.V. im Rahmen der therapie Leipzig in den Räumen der Leipziger Messe statt. Für unsere Mitglieder wird es kostenlosen Eintritt zur Messe für den Freitag geben.
Am Abend des 05.05. wird es wieder ein gemeinsames Abendessen für unsere Mitglieder geben.
Wir freuen uns auf einen guten Austausch.
2022:
Nicht erst seit der Coronapandemie sind Fehltage in der ambulanten Rehabilitaion ein von den Einrichtungen zu tragendes Ärgernis. Die DRV Bund hat nun eine lange bestehende Forderung aufgenommen und eine neue Regelung geschaffen, die den Einrichtungen mehr Sicherheit bietet und wirtschaftlichen Schaden durch diese Fehltage mindert.
Die DRV Bund hat die Einrichtungen darüber informiert, dass ab dem 01.11.2022 bis zu drei entschuldigte Fehltage vergütet werden. Leider lässt diese Information noch viele Fragen zur konkreten Umsetzung offen. Wir stehen nun diesbezüglich mit der DRV Bund im Gespräch und werden uns zeitnah mit weiteren Details bei Ihnen melden.
Die Rehakliniken sind in besonderem Maße von der Inflation und den rasant gestiegenen Energiekosten betroffen, da Rehakliniken, im Gegensatz zu vielen anderen Branchen, ihre Preise nur bedingt selbst bestimmen und anpassen können und der Verhandlungsrahmen häufig sehr begrenzt ist. Zusätzlich entsteht weiterhin ein erhöhter Aufwand durch die Pandemie und ihre Auswirkungen. Der hierfür vorgesehene Corona-Zuschlag wird aktuell aber nur im Bereich der Rentenversicherung gezahlt. Hier muss die GKV von der Polititk ebenfalls in die Pflicht genommen werden.
Die Reha-Leistungserbringerverbände haben sich daher gemeinsam mit einem Factsheet an die Politik und Kostenträger gewandt, um den Handlungsbedarf deutlich aufzuzeigen. Um die Vielfalt der Reha-Leistungen weiterhin gewährleisten zu können, sind Rehakliniken auf weitere Unterstützungen angewiesen.
Das Factsheet finden Sie hier.
Das Statistische Bundesamt hat den Orientierungswert für Krankenhäuser veröffentlicht, der mit 6,07% deutlich über der Grundlohnsummensteigerung von 3,45% liegt. Die Deutsche Rentenversicherung hat sich in den letzten Jahren bei der Anpassung der Tagessätze immer am höheren der beiden Werte orientiert. Für dieses Jahr sollte auf Seiten der Rentenversicherung also eine Anpassung in Höhe von 6,07% möglich sein. Die Rentenversicherung hat in den zurückliegenden Gesprächen zusätzlich angedeutet, dass weitergehende Steigerungen möglich sind, wenn höhere Kostensteigerungen nachgewiesen werden können.
Der Vorstand hat die Information erhalten, dass die Deutsche Rentenversicherung beschlossen hat, ab dem 01.10.2022 in der ambulanten Rehabilitation wieder einen Corona-Zuschlag in Höhe von 5,25 € pro Tag zu zahlen. Dieser Zuschlag wird voraussichtlich bis 31.12.2022 gezahlt. Eine offizielle Information der DRV per Rundschreiben steht allerdings noch aus. Im GKV-Bereich ist ein weiterer Corona-Zuschlag aktuell nicht absehbar. Wir werden uns aber weiterhin wie bei der DRV auch bei der GKV dafür einsetzen bei den Entscheidungsträgern.
Der Bundestag hat das Infektionsschutzgesetz überarbeitet. Folgende Regelungen gelten auf Bundesebene ab dem 01.10.2022. Bitte beachten Sie, dass die Länder durch das Gesetz ermächtigt sind, abweichende Regelungen festzulegen. Bitte informieren Sie sich daher auf jeden Fall über die aktuelle Gesetzgebung ihres Bundeslandes.
Regeln für ambulante Reha-Zentren ab dem 01.10.2022 nach dem neuen Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene
Patienten und Besucher
Dürfen unsere Einrichtungen nur mit FFP2-Masken betreten. (§ 28b Abs 1 Nr. 5 IfSG) Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Mitarbeitende
Eine Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nur in Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt. Dies sind regelmäßig nicht ambulante Rehaeinrichtungen. § 28b Abs. 1 Nr. 5 IfSG schreibt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske „nur“ Patienten und Besuchern vor. Es erscheint allerdings nicht sinnvoll, den Mitarbeitenden das Tragen einer Maske freizustellen, während Patienten zwingend FFP2-Masken tragen müssen.
Weiterhin gilt bis zum 31.12.2022, dass neue Mitarbeitende einen Impfnachweis vorlegen können müssen. (§20a IfSG wird am 01.01.2023 aufgehoben)
Ebenso gilt eine Testpflicht (3x/Woche Bürgertest) nur für Mitarbeitende in Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt. Für Mitarbeitende von ambulanten Rehaeinrichtungen gibt es aktuell also keine gesetzliche Vorgabe zur regelmäßigen Testung. Ihr Testkonzept nach § 4 TestV kann aber weiterhin PoC-Testung für die Mitarbeitenden vorsehen, welche auch weiterhin über die KV abgerechnet werden können.
Grundlohnsummensteigerung veröffentlicht
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Grundlohnsummensteigerung nach § 71 Abs. 3 SGB V im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie liegt in diesem Jahr bei nur 3,45%. Dieser Wert ist sicherlich zu gering, um die aktuellen Preisentwicklungen abzufangen. Bei der GKV gilt die Grundlohnsummenbindung nicht mehr, weshalb dort höhere Anpassungen verhandelt werden können. Für den Bereich der DRV bleibt noch abzuwarten, wie hoch der Orientierungswert für Krankenhäuser dieses Jahr wird, der zum Ende September durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht wird.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Am vergangenen Wochenende fand die Jahreshauptversammlung des BamR in Köln statt. Zuerst sei an dieser Stelle allen Teilnehmern gedankt für die zahlreiche Teilnahme, die intensiven Diskussionen und den guten Austausch untereinander.
In diesem Rahmen wurde der Vorstand zum Teil neu gewählt. Wir begrüßen Frau Gunda Krochmann-Saad (RehaZentrum Bremen) als zweite Stellvertreterin und Herrn Philipp Rathsmann (medi-Ansbach) als Mitglied des Vorstands. Damit sind alle vier Positionen des Vorstands wieder besetzt und wir starten in neuer Besetzung in ein weiteres Jahr.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und sind sicher, unsere Themen weiter voran zu bringen.
Bislang erhalten ambulante Rehazentren im Gegensatz zu stationären Einrichtungen keine Vergütung für Krankheitsausfalltage. Auf diese Ungleichbehandlung haben wir mehrfach in unseren Gesprächen mit der DRV hingewiesen. Die DRV hat nun endlich beschlossen, dass es hier eine Angleichung an den stationären Bereich geben wird. Dies würde bedeuten, dass bis zu drei krankheitsbedingte Ausfalltage berechnet werden dürfen. Hier sind Detailfragen noch zu klären und müssen ausgearbeitet werden.
Sobald die Ausführungsbestimmungen, die trägerübergreifend für alle DRVen gelten sollen, abgestimmt sind, wird die DRV per Rundschreiben und wir per Newsletter informieren. Wir hoffen auf Fertigstellung und Umsetzung im kommen Jahr.
Nach einer längeren coronabedingten Pause hat der Vorstand des BamR wieder unser Regelgespräch mit Herrn Konrad, Abteilungsleiter Rehabilitation der DRV Bund, aufgenommen. Themen waren der Umgang mit krankheitsbedingten Ausfalltagen, die Kosten im Fahrdienstbereich, die Notwendigkeit weiterer Unterstützungen und die schleppenden Zahlungen der DRV Bund. Einen ausführlichen Bericht zu den Entwicklungen präsentieren wir unseren Mitgliedern im Rahmen der Klausurtagung.
Der Vorstand des BamR war Teil des Runden Tisches Rehabilitation des Wirtschaftsrats der CDU. Herausgekommen ist ein Positionspapier, das die Herausforderungen der nächsten Jahre treffend zusammenfasst und ein besonderes Augenmerk auf die ambulante Rehabilitation legt. Dieses Positionspapier dient als weitere Grundlage für den Wirtschaftsrat und den BamR, um mit Entscheidungsträgern in die Diskussion einzusteigen.
Die kommende Jahreshauptversammlung und Klausurtagung des BamR e.V. steht! Am 09. und 10. September treffen wir uns in Köln um uns auszutauschen bzgl. unserer gemeinsamen Herausforderungen. Nach den Formalien der Jahreshauptversammlung haben wir interessante Referenten zu den Themen Fahrdienst, Entscheidungen der DRV, Fachkräftemangel, Telematik sowie Kooperation mit anderen Sozialleistungsträgern gewinnen können.
Neben den gehaltvollen Inhalten soll es natürlich genug Raum für persönliches Kennenlernen und Netzwerken geben. Nichts eignet sich da besser als eine Kölschbrauerei in Köln, in der wir uns zum gemeinsamen Abendessen hoffentlich sehr zahlreich einfinden werden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Wie Sie wissen, sind für Leistungen ab heute in der ambulanten Rehabilitation keine Hilfen in Form von Zuschlägen mehr abrechenbar. Dies bei der aktuellen Infektionslage zu beenden, entbehrt jeder Plausibilität. Die Rentenversicherung und das BMAS stellen sich bislang ebenfalls auf den Standpunkt, dass der Corona-Zuschlag ab 01.07. nicht weiter gezahlt wird. Wir haben in der kommenden Woche ein Gespräch mit dem BMAS, in dem wir unsere Forderung zur Verlängerung der auslaufenden Maßnahmen und zur Einführung eines Inflationsausgleichs nochmals mit Nachdruck platzieren werden.
Die Bundesregierung hat mal wieder sehr kurzfristig die Testverordnung überarbeitet. Der Anspruch auf kostenlose Bürgertests wurde stark eingeschränkt, weshalb abzuwarten bleibt, wie viele Testzentren tatsächlich noch bestehen bleiben werden. Da ambulante Rehakliniken Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 TestV sind, haben unsere Patienten nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 TestV einen Anspruch auf Testung, wenn die Rehaklinik eine Testung verlangt. Die Patienten müssen der Teststelle daher einen Nachweis über den Anspruch gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 TestV vorlegen. Gemäß § 4a Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 1 Nr. 5 TestV ist durch den/die Rehabilitand*in kein Eigenanteil für diese Testung zu leisten.
Die Regelungen zu den Testungen in der Rehaeinrichtung im Rahmen eines einrichtungsbezogenen Testkonzepts wurden nicht geändert. Wir können weiterhin pro Patienten bis zu 35 Tests anschaffen und durchführen. Die Kosten hierfür werden allerdings ab dem 01.07. nur noch mit 2,50 € pro Test durch die KV erstattet.
Den geänderten Verordnungstext finden Sie hier: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/oLkvcL7aBEpNfC03aH7/content/oLkvcL7aBEpNfC03aH7/BAnz%20AT%2029.06.2022%20V1.pdf?inline
Ab 1.7.2022 entfällt der Genehmigungsvorbehalt der GKV für die AHB erfreulicherweise. Davon profitieren Patienten und Leistungserbringer gleichermaßen, Unsicherheiten und bürokratische Hindernisse werden minimiert.
Als Folge des GKV-Intensivpflege- und Reha-Stärkungsgesetz (GKV-IPREG) wurde die Rehabilitationsrichtlinie (Reha-RL) novelliert und der Zugang zur Anschlussrehabilitation (AHB) vereinfacht. Demnach entfällt zukünftig die Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit zur AHB durch die gesetzlichen Krankenkassen bei ausgewählten Diagnosen. Weitergehende Informationen finden Sie unter I, Absatz 7, §16 im Bundesanzeiger vom 16.02.2022:
https://www.g-ba.de/downloads/39-261-5184/2021-12-16_Re-RL_Anpassung-IPReG_BAnz.pdf
Die hohe Inflation der letzten Monate und die bereits spürbaren Folgen für die ambulanten Rehazentren stellen die Branche vor zusätzliche Herausforderungen. Da die Aussichten für die kommenden Monate keine Entspannung vermuten lässt, ist der BamR mit der Forderung eines Inflationsausgleich auf die Krankenkassen und die Rentenversicherung zugegangen. Nach intensiven Bemühungen auf politsicher Ebene, sicherlich auch von Seiten anderer Verbände, hat die Gesundheitsministerkonferenz bei ihrer Tagung diese Forderung aufgegriffen und eine Aufforderung formuliert, genau diesen Ausgleich zu gestalten.
Die Corona-Pandemie ist nicht beendet, die Risiken für die Reha-Einrichtungen sind nach wie vor präsent und es lässt sich nicht voraussagen, wann wir keine Auswirkungen mehr auf unsere Versorgung sehen werden. Die Hilfestellungen für die Branche sind für die kommenden Wochen und Monate fraglich. Nach aktueller Rechtslage werden die Corona-Zuschläge, die SodEG-Leistungen und der Minderbelegungszuschlag der GKV zum 30.06.2022 auslaufen. Die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Gesundheit hat aber die Möglichkeit, die Regelungen durch Rechtsverordnung bis zum 23.09.2022 zu verlängern. Die Verbände der AGMedReha, der auch wir als BamR angehören, haben sich daher an die Regierung und die betroffenen Ministerien gewandt. Die Verbände fordern eine Verlängerung der bestehenden Corona-Hilfen per Rechtsverordnung.
2021:
Auf Vorstandsebene haben sich der BamR und der Bundesverband ambulant-teilstationäre Neurorehabilitation (BV ANR) in den vergangenen Jahren bereits in vielen inhaltlichen Themen abgestimmt und gemeinsame Positionen vertreten. Als nächster logischer Schritt haben sich die Vorstände beider Vereine nun dafür ausgesprochen, nicht nur inhaltlich abgestimmt nebeneinander zu arbeiten, sondern zukünftig die Kräfte zu bündeln und unter dem Dach des BamR die gesamte ambulante Rehabilitation gegenüber den Kostenträgern, der Politik und der Öffentlichkeit zu vertreten. Zu diesem Zweck ist geplant, dass der BV ANR sich auflöst und die Reha-Zentren, die bislang Mitglied im BV ANR waren, eine Mitgliedschaft im BamR anstreben.
Die inhaltliche, indikationsbezogene Arbeit des BV ANR wird im neu gegründeten Arbeitskreis neurologische Rehabilitation im BamR fortgeführt werden.
2020:
Die Krankenkassen haben einen Vorschlag vorgelegt, um Zahlungen, die nach dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) zu leisten sind, bundeseinheitlich zu vereinheitlichen und zu pauschalisieren, was beidseitig den Verhandlungsaufwand reduzieren kann.
Wie bereits berichtet, gibt es durch das GPVG die Verpflichtung, pandemiebedingte Mindereinnahmen auszugleichen. Das Gesetz sieht für die Vereinbarung des Aufschlags allerdings einzelvertragliche Verhandlungen vor, was die Komplexität deutlich erhöht. Die Verbände der AGMedReha hatten sich daher nach Inkrafttreten des GPVG an die Kassenverbände und den GKV-Spitzenverband gewandt und ein einheitliches, bürokratiearmes Verfahren gefordert. Dieser Forderung wurde nachgekommen und als Ergebnis ist geplant, einheitliche Zuschüsse zu zahlen. Dies ist insbesondere für uns ambulante Anbieter ein Gewinn, da wir für den Zeitraum 01.10.20 - 31.03.21 nachträglich erstmals den stationären Einrichtungen finanziell gleichgestellt werden.
Das Vorgehen ist analog zu der bewährten Praxis des Ausgleichs für stationäre Einrichtungen nach § 111 d SGB V. Wer die notwendigen Unterlagen einreicht, soll 50% des Leerstands vergütet bekommen.
Der Vorstoß der GKV dient dazu, auf beiden Seiten die Komplexität der Verhandlungen deutlich zu reduzieren, indem im Regelfall ein standardisiertes Verfahren angewandt wird, was der Vorstand des BamR begrüßt. Gleichzeitig weist der Vorstand aber darauf hin, das der sich aus dem Gesetz ergebende Anspruch ein anderer ist. Sollten 50% für Anbieter nicht ausreichen, um ein Überleben zu gewährleisten, so sollten diese gemäß § 111c Abs 3 Satz 5 auch weitergehende Forderungen stellen. Gleichzeitig möchten wir empfehlen, sich auf keine kleinere Quote als 50% einzulassen und auch nicht auf den Corona-Zuschlag zu verzichten.
Die Corona-Pandemie stellt auch ambulante Rehabilitationszentren vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Im GKV-Bereich hat die Polititk aber trotz deutlicher Hinweise und vielfachem Bemühen von Seiten der Verbände der Leistungserbringer und auch der Leistungsträger keine finanzielle Unterstützung für ambulante Rehabilitationszentren für den Zeitraum März 2020 bis Oktober 2020 vorgesehen. Hier wurden zwar Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, stationäre Rehabilitationseinrichtungen und Heilmittelerbringer unterstützt, die ambulante Rehabilitation aber wurde bewusst von der Polititk schlechter gestellt.
Zum Jahresende sind die neuen Regelungen des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) in Kraft getreten. Diese regeln erstmals einen identischen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wie dieser auch im stationären Reha-Bereich vorgesehen ist. Allerdings nur für den Zeitraum 01.10.2020 - 31.03.2021. Das Gesetz ermöglicht auch den Anbietern ambulanter Rehabilitationsleistungen erstmals eine Kompensationszahlung für pandemiebedingt nicht belegte Plätze zu erhalten. Die Regelung des GPVG in § 111c Abs. 3 Satz 5 lautet nun: „Die Vertragsparteien haben die [Vergütungs-]Vereinbarungen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 an die durch die COVID-19-Pandemie bedingte besondere Situation der Rehabilitationseinrichtungen anzupassen, um die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen bei wirtschaftlicher Betriebsführung zu gewährleisten.“ Diese Regelung hat einen klaren Vorteil: Es handelt sich um eine Pflicht. Die Regelung hat gleichzeitig mehrere Nachteile. Es kann nur eine Minderbelegung nach dem 01.10. berücksichtigt werden. Damit können Mindereinnahmen während des ersten Lockdowns nicht mehr geltend gemacht werden. Weiterhin liegt die Nachweispflicht bei den Rehazentren, die in einzelvertraglichen Verhandlungen nachweisen müssen, dass sie wirtschaftlich gearbeitet haben und die pandemiebedingte Minderbelegung dennoch zu einem Verlust geführt haben. Die Hürde ist also relativ hoch. Auch hier kann aber im Falle einer Nichteinigung die Schiedsstelle angerufen werden.
Das Sozialdienstleistereinsatzgesetz (SodEG) sieht für Leistungen zu Lasten der Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaft vor, dass ambulante Rehabilitationseinrichtungen, die weniger als 75% der durchschnittlichen Belegung im Vergleich zu 2019 haben, Zuschüsse beantragen können.
Diese Möglichkeit der Beantragung auf Zuschüsse wurde bereits verlängert bis zum 31.03.2021. Die Bundesregierung plant aktuell eine weitere Verlängerung bis zum 30.06.2021.
Der Vorstand des BamR begrüßt die Verlängerung der SodEG-Leistungen grundsätzlich. Dienen diese aktuell insbesondere der Sicherung der Liquidität besonders starkt betroffener Einrichtungen. Der Vorstand befürchtet aber, dass dieser Effekt nicht von Dauer sein wird, da das Gesetz die Anrechnung vorangiger Leistungen vorschreibt und damit das Problem nur auf den Zeitpunkt der finalen Bescheiderteilung verschoben wird.
Die Corona-Pandemie beschäftigt auch die Mitglieder des BamR stark. Um einen kleinen Beitrag zur wirtschaftlichen Entlastung zu leisten hat der Vorstand daher angeregt, den Mitgliedsbeitrag für 2020 auf 0 € zu setzen.
Im Jahr 2020 mussten leider alle geplanten Veranstaltungen des BamR Pandemie-bedingt abgesagt werden. Die in diesem Jahr dennoch notwendigen Beschlüsse wurden zum Ende des Jahres daher im schriftlichen Verfahren herbeigeführt. Neben dem Beschluss über die Aussetzung des Mitgliedsbeitrags wurde auch der aktuelle Vorstand bestätigt. Herr Andreas Schumacher wurde ein weiteres Mal für das Amt des ersten Stellvertreters gewählt, Frau Julia Orth wurde als weiteres Mitglied des Vorstands wiedergewählt. Beide Kandidaten haben die Wahl angenommen.
2019:
Das Reha-Zentrum Hess in Crailheim war Gastgeber der 9. Klausurtagung des BamR vom 15. - 16. November 2019. Insgesamt 41 Mitglieder nutzten die Möglichkeit, sich vor Ort in die Diskussion zu vielen interessanten und aktuellen Themen einzubringen. Der Vorstand bedankt sich für das rege Interesse und die vielen positiven Rückmeldungen.
Im Mitgliederbereich sind zwischenzeitlich die Vorträge und ergänzenden Informationen zum Nachlesen hinterlegt.
Ein besonderer Dank geht auch nochmals an das Reha-Zentrum Hess für die große Gastfreundschaft und die gute Organisation.
Die diesjährige Klausurtagung findet im neuen Reha-Zentrum Hess in Crailsheim vom 15. - 16. November 2019 statt.
An diesen beiden Tagen werden wir unseren Mitgliedern wieder aktuellste Informationen präsentieren und interessante Beiträge bieten unter anderem zu den Themen Fahrdienst: Gestaltung und Vergütung, Erfahrungen aus der Schiedstelle, VBG auf neuen Wegen, Heilmittelabrechnung, ...
Eine Einladung sollte allen Mitgliedern bereits per Mail zugegangen sein. Um Anmeldung bei der Geschäftsstelle wird gebeten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 08. Mai 2019 festgestellt, dass einrichtungseigene Fahrdienste im Rahmen der ganztägig ambulanten medizinischen Rehabilitation nur unter Beachtung des Personenbeförderungsgesetzes erfolgen dürfen. (Az. 10 C 1.19)
Für unsere Mitglieder haben wir im Mitgliederbereich eine ausführliche Einordnung des Urteils und dessen Konsequenzen, sowie eine kurze FAQ zur Beantragung einer Mietwagenlizenz zur Verfügung gestellt.
Die Präsentationen zu den Vorträgen des 7. Leipziger Symposiums sind nun im Mitgliederbereich hinterlegt, wie auch die Präsentation zur Mitgliederversammlung vom 07. März.
Die nächste Gelegenheit zum Austausch unter den Mitgliedern bietet sich am 15. und 16. November 2019 im Reha-Zentrum Hess im Rahmen der diesjährigen Klausurtagung.
Der BamR e.V. wird auch im Jahr 2019 wieder mit verschiedenen Veranstaltungen im Programm der therapie Leipzig vertreten sein.
Die therapie Leipzig findet vom 07. - 09. März 2019 auf dem Gelände der Leipziger Messe statt.
Los geht es mit einer gemeinsamen Eröffnungsveranstaltung in der Glashalle, die in Kooperation aus DEGEMED, BV Geriatrie, ZVK und BamR gestaltet wird. Ebenfalls am ersten Tag findet nachmittags wieder die Jahreshauptversammlung des BamR e.V. in den Räumlichkeiten der Messe statt.
Am Freitag, den 08. März findet das "7. Leipziger Symposium – Ambulante Rehabilitation in Deutschland" statt, bei dem aus vielen verschiedenen Perspektiven auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich der ganztägig ambulanten medizinischen Rehabilitation eingegangen wird. Unter anderem werden Herr Andreas Konrad (DRV Bund), Herr PD Dr. Wolf Nürnberg (DRV MD), Herr Dr. Philipp Köster (DRV BSH) und Herr Meinolf Moldenhauer (GK-SV) einen Beitrag stellen.
Der Vorstand freut sich auf rege Teilnahmen. Für Mitglieder des BamR e.V. gibt es ein Kontingent an Sonderkarten.
Die Deutsche Rentenversicherung hat mit Rundschreiben 18 und 19 vom 25.10.2018 neue Informationen bezüglich der Änderungen in der Nachsorge ab dem 01.01.2019 verteilt. Das ab dem 01.01.2019 gültige Rahmenkonzept zur Nachsorge und die dazugehörigen Anlagen, die die einzelnen Leistungen im Detail beschreiben, finden Sie auf der Webseite der DRV. Die beiden Rundschreiben inkl. der Anlagen finden Mitglieder im Mitgliederbereich.
Die Anlage 4 zum Rundschreiben 18/2018 gibt nun entgegen der bisherigen Darstellungen für T-RENA-Leistungen eine Vergütung in Höhe von 8,00 € pro Einheit und 47,00 € für die Einweisung an. Die Anlage 1 zum Rahmenkonzept, die über den oben aufgeführten Link zu finden ist, wurde noch nicht aktualisiert. Dort findet man noch die bisherigen Werte (7,00 € bzw. 45,00 €). Das neue Formular zur Abrechnung der T-RENA-Leistungen (G04831) führt aber ebenfalls die geringfügig höheren Werte auf.
Über die Webseite der Rentenversicherung lassen sich nun auch sämtliche Formulare, die für die Nachsorgeleistungen ab 01.01.2019 zu verwenden sind, einsehen.
Diese sind unterteilt in Formulare für Nachsorgeanbieter und Formulare für Rehaeinrichtungen, die Nachsorgeleistungen verordnen.
2018:
Die Präsentationen zu den Vorträgen der diesjährigen Klausurtagung sind nun im Mitgliederbereich hinterlegt.
Wir freuen uns bereits jetzt darauf, alle Teilnehmer bei unserer Jahreshauptversammlung und dem "Symposium ambulante Rehabilitation in Deutschland" am 07. und 08. März 2019 in Leipzig begrüßen zu dürfen.
Die nächste Klausurtagung wird im Oktober 2019 in Crailsheim stattfinden.
Das Statistische Bundesamt hat am 28.09.2018 den Orientierungswert für Krankenhäuser bekannt gegeben. Dieser liegt für 2018 bei 1,96%. (Quelle)
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 30.08.2018 die Veränderungsrate der Grundlohnsumme in Höhe von 2,65% bekannt gegeben. (Quelle)
Wir empfehlen unseren Mitgliedern beim federführenden Rentenversicherungsträger und bei den belegenden Krankenkassen eine Anpassung des Vergütungssatzes in Höhe der Grundlohnsummensteigerung von +2,65% zu beantragen. Bitte beachten Sie hierbei die Einhaltung der Fristen. Die Rentenversicherungsträger haben hier den 30.11. des jeweiligen Jahres mitgeteilt. Die Fristen mit der GKV ergeben sich aus den Regelungen der jeweiligen Vergütungsvereinbarungen.
Die Klausurtagung wird in diesem Jahr in der Nähe von Berlin im Rehazentrum Teltow stattfinden.
Neben zwei externen Referenten von Seiten der Deutschen Rentenversicherung zu den brandaktuellen Themen Zuweisungssteuerung und Strukturanforderungen und den Referaten zu weiteren interessanten Inhalten wird es wieder ausreichend Raum für den geselligen Austausch unter den Mitgliedern geben.
Wir freuen uns auf rege Teilnahme.
Vom 26. - 28. Februar 2018 hat sich die Rehaszene in München auf dem 27. Rehawissenschaftlichen Kolloquium der Deutschen Rentenversicherung in München getroffen. Auch der BamR e.V. war mit einem Stand auf der Ausstellerfläche dabei. In den Räumen des Congress Centers München fand dann am Montag, den 26.02. auch die Mitgliederversammlung des Verbands statt, bei der Frau Dr. Annemarie Janssen und Herr Matthias Graeber jeweils für eine weitere Amtszeit im Vorstand bestätigt wurden.
Die vielen Diskussionen im Rahmen der Jahreshauptversammlung, der beiden Abendveranstaltungen und am Stand des BamR haben den Vorstand in seinem Tun bekräftigt, sich mit lauter Stimme für die ganztägig ambulante Rehabilitation zu engagieren.
Die nächste Mitgliederversammlung des BamR e.V. wird am Montag, den 26.02.2018 um 12:30 Uhr im Rahmen des 27. Rehawissenschaftlichen Kolloquiums im Internationalen Congress Center München stattfinden. Die schriftliche Einladung inklusive Tagesordnung wird im Januar 2018 an alle Mitglieder versandt. Am Abend des 26.02. wird der BamR wieder einen geselligen Abend für die Mitglieder organisieren, der Platz für Austausch schafft.
2017:
Die Klausurtagung 2017 hat vom 13.-14. Oktober 2017 im schönen Brandenburg an der Havel stattgefunden. Gastgeber war das Team des Vitalis Brandenburg, das einen hervorragenden Rahmen zur Verfügung gestellt hat. Die Veranstaltung bot den Mitgliedern einen Überblick über viele aktuelle Themen, vom Datenschutz bis zur Belegungssteuerung durch die DRV. Im Anschluss an den ersten Tag gab es in der Werft hervorragendes Essen und viel Raum für weitere Diskussionen und ungezwungenen Austausch. Die Unterlagen zur Klausurtagung finden sich für Mitglieder im Mitgliederbereich.