Satzung

des Bundesverbandes ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren e.V. (BamR) in der geänderten Fassung vom 12. Oktober 2018.

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Präambel

Die ambulanten medizinischen Rehabilitationszentren repräsentieren im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland eine moderne und wirtschaftliche Versorgungsform. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, durch eine wohnortnahe Versorgung der Rehabilitanden, die gesundheitspolitisch geforderte Vernetzung zwischen niedergelassenen Ärzten, medizinischen Versorgungszentren, Akutversorgung, Arbeitsplatz, Angehörigen und allen am Gesundheitswesen Beteiligten zu fördern. Sie wollen auch Prävention und Gesundheitsförderung in allen Altersstufen und Lebenssituationen wohnortnah sicherstellen.

Der Verband ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren sieht es als sein Ziel an, die ambulante medizinische Rehabilitation als gesetzlich geregelte Versorgungsform neben der stationären Rehabilitation zu positionieren. Hierbei gilt bei entsprechender Prüfung der Indikation der Grundsatz „ambulant vor stationär“ (§§ 40 SGB V, 19 II SGB IX).

+ - § 1 Name, Rechtsform, Sitz
+ - § 2 Zweck und Ziele des Verbandes
+ - § 3 Aufgaben des Verbandes
+ - § 4 Berufsverband
+ - § 5 Mitgliedschaft
+ - § 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
+ - § 7 Beiträge
+ - § 8 Organe
+ - § 9 Mitgliederversammlung
+ - § 10 Vorstand
+ - § 11 Beirat
+ - § 12 Geschäftsführung
+ - § 13 Kassenprüfer
+ - § 14 Haushalt und Jahresrechnung
+ - § 15 Wahlen/ Abstimmungen/ Geschäftsordnung
+ - § 16 Auflösung des Vereins
+ - § 17 Übergangsvorschriften

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